Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Online-Club-Verträge
1. Mitgliedschaft und Nutzung
1.1. Das Studio führt einen Club für die Nutzung von Solarien und ggf. auch anderen Geräten mit unterschiedlichen Vertragskonditionen. Das Studio ist berechtigt, die Verwaltung des Clubs inklusive des Einzugs der Mitgliedsbeiträge und aller daraus resultierenden Aufgaben an den administrativen Dienstleister PCA Professional Card Administration GmbH, Vorsetzen 41, 20459 Hamburg, zu übertragen und abzutreten, sofern dem Clubmitglied dadurch im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Diese Einschränkung gilt nicht bei eventuellen, durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig zu vertretenden Leistungsstörungen.
1.2. Mit Annahme der Mitgliedschaft im SunClub ist das Mitglied berechtigt, täglich ein Solarium der eigenen Wahl des Studios zu nutzen. Die maximale Besonnungsdauer ist nur möglich, wenn das Gerät und dessen herstellerseits programmierte maximale Besonnungszeit dies zulassen. Das Studio ist berechtigt, Mitgliedsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Das Mitglied hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen der Anmeldung zum Club zu widersprechen. Die Widerspruchsfrist von 14 Tagen beginnt mit dem Tag der Anmeldung. Bei der Nutzung einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerspruchsrecht vorzeitig, wenn die Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer Zustimmung vollständig oder teilweise vor Ende der Widerspruchsfrist erfolgte.
1.3. Im Eigeninteresse verpfl ichtet sich das Mitglied, den Empfehlungen des Studiopersonals hinsichtlich der Nutzungsdauer der Solarien Folge zu leisten. Grundlage der Empfehlungen ist die anzunehmende individuelle Hautverträglichkeit des Mitglieds und gesetzliche Vorschriften nach der UVSV (UV-Schutz-Verordnung).
1.4. Die Gerätenutzung erfolgt während der üblichen, im Studio aushängenden Öffnungszeiten des Studios und richtet sich ansonsten tageszeitlich nach dem vom Mitglied gewählten Tarif.
1.5. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Bräunungsgerätes. Das Studio ist in der Wahl des Sortimentes der angebotenen Geräte frei und kann dieses nach eigenem Ermessen jederzeit ändern. Wartezeiten aufgrund belegter Geräte, die dem üblichen Betrieb eines Sonnenstudios entsprechen, sind vom Mitglied zu akzeptieren. Aus wichtigen Gründen, z.B. Reparatur oder Wartung, kann das Studio einzelne Geräte für die Benutzung sperren. Die Sperrung einzelner Geräte berechtigt nicht zur Reduzierung des Mitgliedsbeitrages.
2. Personenbezogene Mitgliedschaft/Mitgliedskarte
2.1. Jedes Mitglied erhält beim ersten Besuch des Studios nach der Anmeldung zum Club eine Mitgliedskarte. Die Karte ist weder übertragbar noch veräußerbar und gilt ausschließlich für das Mitglied persönlich. Die Karte darf Dritten nicht zur Nutzung überlassen werden. Um das Mitglied bei späteren Besuchen des Studios zuverlässig identifizieren zu können, erhebt das Studio bei der Ausstellung der Mitgliedskarte ein Foto vom Mitglied. Sollte die Karte trotz sorgfältiger Verwahrung abhandenkommen, so wird das Mitglied das Studio über den Verlust unverzüglich informieren, damit eine Sperrung der Karte veranlasst werden kann.
2.2. Sofern dem Mitglied eine neue Karte ausgestellt wird, werden dem Mitglied die damit verbundenen Kosten von 10,- Euro belastet.
3. Identifikation des Mitglieds/Datenschutz
3.1. Beim ersten Besuch des Studios nach der Anmeldung zum Club und der Bestätigung der Anmeldung durch PCA Professional Card Administration GmbH identifiziert sich das Mitglied durch den Personalausweis. Die Richtigkeit der Bankverbindung wird ggf. per Bank-Kundenkarte belegt.
3.2. Einzelheiten zu unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie bitte den auf dieser Website dokumentierten Datenschutzhinweisen.
4. Zahlung und Fälligkeit der Beiträge
4.1. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt monatlich im Voraus per Lastschriftverfahren. Der Beitrag ist am 1. oder 15. im Voraus datumsmäßig fällig. Belastet wird das vom Mitglied angegebene Konto. Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus dem vom Mitglied gewählten Tarif.
4.2. Bei Rücklastschriften, die das Mitglied zu verantworten hat, besteht Anspruch auf hierfür angefallene Bankgebühren und administrative Aufwendungen.
4.3. Für Mahnungen, die das Studio oder dessen Verwaltung aufgrund eines Rückstandes verschickt, werden dem Mitglied 4,00 Euro Gebühren belastet.
4.4. Gerät das Mitglied mit der Zahlung seines monatlichen Mitgliedsbeitrages in Rückstand, so ist das Studio berechtigt, die Karte des Mitglieds bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zu sperren, ohne dass hierdurch die Mitgliedschaft und/oder die Beitragsverpflichtung endet oder unterbrochen wird.
4.5. Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Rückstand, so ist das Studio oder dessen Verwaltung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Recht zur Vertragskündigung durch das Studio oder dessen Verwaltung besteht auch, wenn das Mitglied seinen Abbuchungsauftrag zur Durchführung des Lastschrifteinzugsverfahrens ohne dem Studio zurechenbaren Anlass widerruft. Im Falle einer Kündigung wegen Zahlungsrückstandes oder Widerruf der Lastschrifteinzugsermächtigung steht dem Studio ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträge zu, die bis zum nächstmöglichen, ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio tatsächlich ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
4.6. Mit dem Beginn der Mitgliedschaft wird die vom Mitglied zu entrichtende jährliche Verwaltungsgebühr fällig. Nachfolgende Belastungen der jährlich fälligen Verwaltungsgebühr erfolgen alle 12 Monate.
4.7. Nach Ablauf eines Jahres, ab Beginn der Mitgliedschaft, ist das Studio zu einer Preisanpassung der Mitgliedsbeiträge berechtigt. Die Preisänderung hat das Studio dem Mitglied mindestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Das Mitglied hat danach mit einer Frist von einem Monat das Recht zur Vertragskündigung. Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer während der Vertragslaufzeit, darf dem Mitglied weiterbelastet werden, ohne dass sich hieraus für das Mitglied das Recht zur Vertragskündigung ergibt.
5. Vertragslaufzeit
5.1. Nach Ablauf der umseitig vom Mitglied gewählten Mindestlaufzeit des Vertrages, z.B. 12 oder 24 Monate, verlängert sich der Vertrag automatisch für unbestimmte Zeit, sofern er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Das auf unbestimmte Zeit verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine Kündigung muss in Textform erfolgen. Die Kündigung kann vom Mitglied oder auch dem Studio veranlasst werden.
5.2. Während der Vertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Einen solchen Grund stellen u.a. dar, der Zahlungsrückstand des Mitglieds gemäß Ziffer 4.5. oder eine Erhöhung der Preise gemäß Ziffer 4.7. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist eine – auch anteilige – Rückvergütung der Verwaltungsgebühr ausgeschlossen.
6. Datenänderung
Ändern sich beim Mitglied persönliche Daten (Bankverbindung, Name, Wohnort ), so ist das Mitglied verpflichtet, das Studio darüber umgehend zu informieren.
7. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. An Stelle der unwirksamen Vertragsteile vereinbaren die Parteien eine Lösung zu suchen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
AGB Stand 03/2023
PCA Professional Card Administration GmbH
Vorsetzen 41 | 20459 Hamburg | Tel.: 040 – 654 983 30 | Fax: 040 – 653 93 00 | info@pca.de | www.pca.de